AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 15.02.2024:
1. Die folgenden AGB gelten zwischen dem Mieter eines Fahrrades sowie dem Vermieter.
2. Vertragsschluss, Bezahlung, Kaution
2.1. Vertragsschluss: Mietrad Immenstaad ermöglicht dem Mieter eine unmittelbare Onlinebuchung von Fahrrädern über die Plattform mietrad.de. Vermieter ist die Firma Mietrad Immenstaad, Bachstraße 3, 88090 Immenstaad am Bodensee.
Der Mietvertrag für das ausgewählte Fahrrad kommt für den gewählten Zeitraum zum angegeben Preis und den in der Präsentation angegebenen Ausstattungsmerkmalen dadurch zustande, dass der Mieter eine Buchungsbestätigung von Mietrad Immenstaad auf elektronischem Wege erhält. Unmittelbar nach Leistung der Anzahlung wird dem Mieter Name und Anschrift des Vermieters sowie weitere Details zum Mietobjekt mitgeteilt.
2.2. Bezahlung: Die Bezahlung bei Onlinebuchungen erfolgt per Kreditkarte (Visa-, Mastercard, American Express), per Sofort Überweisung, per Lastschrifteinzug vom Bankkonto oder per Apple/Google Pay. Es ist wegen der von den Banken erhobenen Kosten dem Kunden untersagt Lastschriften zurückzubuchen, soweit die Mietrad Immenstaad nicht zuvor benachrichtigt und ihr Gelegenheit gegeben wurde einen unberechtigt eingezogenen Betrag binnen 5 Tagen per Rücküberweisung zu erstatten. Die Kosten einer Rückbuchung in Höhe von 20,- Euro trägt bei Verletzung dieser Pflicht der Kunde. Die Rechnung erhalten Sie digital per Mail vom Vermieter nach Abschluss der Buchung. Bezahlungen bei der Miete vor Ort können per Kartenzahlung (Giro Card, Visa-, Mastercard, American Express) oder Bar erfolgen.
2.2.1. Stornierung: Die Stornierungskosten der Fahrradbuchung betragen bis zu 14 Tagen vor der gebuchten Übergabe 10%, bei weniger als 14 Tagen aber mehr als 5 Tagen werden 30% fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 5 Tage vor der geplanten Übergabe erfolgt, beträgt die Stornogebühr 60% des Mietpreises. Bei Nichtabholung werden 100% des Mietpreises fällig.
Dies gilt auch in Fällen, in denen Barzahlung vor Ort beim Vermieter vereinbart wurde. Es steht dem Mieter frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden aufgrund der Stornierung entstanden ist.
2.3. Geschuldetes Fahrrad: Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrrad mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein beliebiges Fahrrad aus einer Kategorie (z.B. ein beliebiges Pedelec aus der Kategorie „Pedelec“). Der Vermieter ist berechtigt die gemietete Kategorie durch ein Fahrrad aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen.
2.4. Übergabe des Fahrrades: Der Mieter übernimmt das Fahrrad gegen Unterschrift. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad schonend und nach Vorgabe des Fahrradherstellers zu behandeln und alle für die Benutzung bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten.
3. Mietdauer, Übergabe, Rückgabe
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Ein Kalendertag ist immer ein Miettag, egal wie viele Stunden das Fahrrad von einem Kalendertag gemietet wurde. Die Überschreitung der bei Vertragsschluss angegeben Mietzeit um mehr als 30 Minuten ist verboten. Eine Untervermietung ist unzulässig.
3.1. Übergabe und Rückgabe ohne Hol- und Bringservice: Die Übergabe erfolgt an der bei der Buchung ausgewählten Anmietstation zur in der Buchung ausgewählten Uhrzeit des Miettages. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage eines Personalausweises. Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übergabe. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der Mietzeit bis zur bei der Buchung vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
4. Haftung des Mieters, Kasko-Versicherung
4.1. Der Mieter haftet für Diebstahl und Beschädigungen am Fahrrad, soweit ihn auch nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
4.2. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrrades Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
4.3. Beschädigungen an Rechtsgütern Dritter: Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst ein.
5. Haftung des Vermieters
Jegliche Haftung von der Mietrad Immenstaad wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet das Mietrad Immenstaad auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
6. Verschleißschäden / Reparaturen
Beim Auftreten von Schäden ist der Vermieter unter Tel. 07545/9499500 sofort zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden nicht eine Körperverletzung des Mieters verursacht wird.
7. Verhalten bei Unfall
Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Fahrrad sofort telefonisch unter 07545/9499500 zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrräder festzuhalten. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 200,- Euro ist immer die Polizei hinzuzuziehen.
8: Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen unverändert ihre Gültigkeit.